Gemäss Bundesratsentscheid vom 16.3.2020 sind Autowerkstätten nicht von der Schliessung wegen dem Corona Virus betroffen. Wir sind wie gewohnt für unsere Kunden im Einsatz unter Einhaltung der vorgegeben Schutzmassnahmen zu Ihrem und unserem Schutz.

Termine nehmen wir gerne unter 052 385 17 46 entgegen.

Gaetano Arena & Team

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https://www.agvs-upsa.ch/de/news/bundesrat-erklaert-die-ausserordentliche-lage-werkstaetten-koennen-offen-bleiben

Professionalität und Qualität


Ihr zuverlässiger
Partner rund ums Auto




Öffnungszeiten

MO - DO 07:30 - 12:00 13:30 - 17:30
FR 07:30 - 12:00 13:30 - 17:00

Samstag nach Voranmeldung

100%

REPARATUR- UND SERVICE CENTER


Unsere Werkstatt verfügt über eine moderne Infrastruktur und bestens ausgebildete Fachleute, die in der Lage sind, Wartungsarbeiten, Reparaturen, Revisionen, Umbau- und Nachrüstarbeiten aller Automarken fachgerecht auszuführen.

 

 
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erfolgreiche Realisierungen
und zufriedene Kunden

Freie Werkstatt und Werksgarantie / Garantie



Als Konsument haben Sie in einem europäischen Land wie der Schweiz & das Fürstentum Lichtenstein das Recht zu entscheiden, wo Sie kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen, das Gegenteil entspricht nicht geltenden Gesetzen und Verordnungen beinhaltet eine Widerhandlung gegen das Kartellgesetz oder die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO).

Oft wird die rechtliche Lage betreffend der Werksgarantien, Garantieverlängerung und das in Anspruch nehmen von kostenpflichtigen Service & Inspektionsdienstleistungen von freien Garagen und Werkstätten ohne Marken- Konzessionsvertrag, von den Herstellern nicht korrekt kommuniziert oder bewusst zu eigenen Gunsten falsch oder teilweise falsch dargelegt. Die Kundenbindung wird von vereinzelten Markenvertretern nicht durch qualitativ hochwertige Dienstleistungen sichergestellt, sondern durch Desinformation und erwirken somit wettbewerbs verzerrende Zwangsbindungen.

Grundsätzlich kann gemäss europäischem Recht die vom Hersteller angegebene Werksgarantie nicht erlöschen wenn:
Instandsetzung oder Wartung gemäss Hersteller-Vorschriften & Rahmenbedingungen mit dem dazugehörenden Equipment, Betriebsstoffen und Einrichtung sowie Ersatzteile in Originalqualität ausgeführt werden.

Dies bedeutet, dass Sie als Verbraucher die freie Wahl haben wo Sie Ihren Service ausführen lassen wollen, ohne, dass die Werksgarantie Ihres Fahrzeugs erlischt. Die Arena Automobile GmnH mit ihren erfüllt vollumfänglich und zu jederzeit die Vorschriften & Weisungen der Hersteller und nimmt dabei die Position eines autorisierten Betriebs für den Service, Unterhalt & Instandsetzung aller geläufigen Marken ein. Eine weiterführende Werksgarantie ist daher zu jederzeit gewährleistet. Ob und wann eine Frei- Werkstatt die Autorität erlangt, für das Ausführen von Servicearbeiten nach Herstellervorschiften, können die Hersteller zur Zeit im Vorfeld nicht bestimmen, daher kann jeder Betrieb sofern dieser dazu ausgezeichnet ist, die Autorisierung erlangen welche von einem Hersteller gefordert wird, auch wenn dieser Betrieb nicht im speziellen vom Hersteller erwähnt wird (z.B. im Händlerverzeichnis, Broschüre, Homepage, Händlernetz).

Mit gutem Gewissen dürfen Sie Ihr Fahrzeug darum auch während der Werksgarantiezeit (zwischen 2-7 Jahre, je nach Hersteller) zu uns bringen, für Wartungen und Reparaturen.